Heiraten in Brasilien
From Brasilienwiki
Stand: August 2004
Für die Hochzeit zwischen einem deutschen Staatsbürger und einem Brasilianer sind eine Menge Dokumente und Behördengänge nötig, die ich im Folgenden näher erläutere.
Es ist wichtig, im Standesamt (Cartorio) vor Ort in Brasilien nachzufragen, welche Dokumente benötigt werden! Die Dokumente dürfen am Hochzeitstermin (in São Paulo) nicht älter als 90 Tage sein! In anderen Bundesstaaten soll die Frist teilweise bei 180 Tagen liegen.
Ein Großteil der Dokumente ist relativ einfach und schnell zu erhalten, besonderen Augenmerk verdient jedoch das Ehefähigkeitszeugnis (siehe weiter unten).
Alle Dokumente müssen in Deutschland überbeglaubigt werden. Die Überbeglaubigung hat den Hintergrund, dass bei den ausländischen Botschaften und Konsulaten nur eine begrenzte Anzahl an Unterschriftsproben deutscher Beamter hinterlegt ist und nun einer dieser Beamten bezeugen muss, dass das ausgestellte Dokument echt ist (Aufdruck, Dienstsiegel und Unterschrift auf der Rückseite des Originaldokumentes). In Hamburg nimmt die Behörde für Inneres/Einwohner- Zentralamt diese Überbeglaubigung vor. Die Kosten betragen pro Dokument 5,50 Euro, die Dokumente können direkt wieder in Empfang genommen werden.
Nachdem alle überbeglaubigten Dokumente beisammen sind, müssen diese einem brasilianischen Konsulat in Deutschland zur Legalisierung vorgelegt werden. Wahlweise kann man sie dort direkt abgeben (bekommt sie aber nicht gleich wieder mit!) oder per Einschreiben dorthin senden. Das Geld hierfür (23,00 Euro pro Dokument) muss bar eingezahlt oder überwiesen werden. Bei postalischem Versand nicht vergessen einen ausreichend frankierten Rückumschlag (+ Briefmarken in Höhe von 2,05 Euro für die Einschreiben-Gebühr), beizulegen. Bei Überweisung/Einzahlung muss der Beleg bzw. ein Ausdruck der HomebankingÜberweisung mit eingereicht werden.
In Brasilien müssen diese Dokumente dann alle noch von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt und dann dem „Cartório de Títulos e Documentos“ zur Beglaubigung vorgelegt werden. Frühestens 60 und spätestens 30 Tage vor dem Hochzeitstermin muss dann alles zusammen in dem Cartorio eingereicht werden, in dem geheiratet werden soll.
[edit] Benötigte Dokumente, die in Deutschland besorgt werden müssen:
- Erweiterte Meldebestätigung / Ledigkeitsbestätigung:
Diese wird im Bezirksamt/Einwohneramt sofort ausgestellt und enthält im Gegensatz zur Meldebestätigung auch Angaben zum Geburtsort, dem Familienstand und der Religion. Diese Bescheinigung kostet in Hamburg aktuell 3,50 Euro.
- Polizeiliches Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis wird im Bezirksamt/Einwohneramt beantragt und per Post innerhalb von etwa zwei Wochen zugestellt. Es kostet aktuell 13,00 Euro für die Ausstellung und 13,00 Euro für die Überbeglaubigung. Die Kosten für die Überbeglaubigung müssen auf das Konto des Bundeszentralregisters bar eingezahlt werden. Die Bankverbindung teilt das Bezirksamt/ Einwohneramt mit, welchem einfach gesagt werden muss, dass eine Überbeglaubigung für die Hochzeit in Brasilien nötig ist. Es ist wichtig, dass die Bank den Einzahlungsbeleg abstempelt und unterschreibt, daher bietet es sich an dieses bei der Hausbank zu erledigen. Achtung: die Postbank stempelt grundsätzlich keine Einzahlungsbelege ab, dort genügt die zusätzliche Quittung. Mit dem Zahlschein (und ggf. der Quittung) dann wieder zur Behörde und dort wird dann alles zusammen an das Bundeszentralregister gefaxt.
- Geburtsurkunde / internationale Geburtsurkunde
Die Kosten für eine Geburtsurkunde oder internationale Geburtsurkunde sind identisch (7,00 Euro), so dass sich die internationale Variante anbietet, da diese später nicht mehr übersetzt werden muss. Das Dokument wird im Standesamt des Geburtsortes sofort ausgestellt.
- Ehefähigkeitszeugnis
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses in Deutschland werden Dokumente des Partners in Brasilien benötigt. Der Partner muss sich im Cartorio neu ausstellen lassen: Geburtsurkunde (Certidão de Nascimento) und Ledigkeitsbescheinigung (certificado de capacidade matrimonial / certidão negativa de casamento). Diese Dokumente müssen dann von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden und anschließend dem deutschen Konsulat zur Legalisation vorgelegt werden. Dann per Post (oder besser FedEx, UPS ist zu teuer) nach Deutschland. Hier stellt dann das Standesamt gegen Vorlage der brasilianischen Dokumente das Ehefähigkeitszeugnis aus. Kosten für das Ehefähigkeitszeugnis: 35,00 Euro).
[edit] Hier noch mal eine Zusammenfassung:
Einwohnermeldeamt (in D)
- Meldebestätigung / Ledigkeitsbestätigung
- Beantragung polizeiliches Führungszeugnis
Cartorio/Übersetzer/Konsulat (in B)
- Geburtsurkunde (für Ehefähigkeitszeugnis)
- Ledigkeitsbescheinigung (für Ehefähigkeitszeugnis)
- Anschließend Übersetzung ins Deutsche von einem vereidigten Übersetzer
- Legalisierung im deutschen Konsulat
Standesamt (in D)
- Geburtsurkunde / internationale Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
Behörde für Inneres / Einwohner-Zentralamt (in D)
- Überbeglaubigung aller Dokumente
Brasilianisches Konsulat (in D)
- Legalisierung aller Dokumente
- Achtung: nur das für den Wohnort zuständige Konsulat legalisiert
Übersetzung aller Dokumente ins Portugiesische
- Durchgeführt durch einen vereidigten Übersetzer
Beglaubigung im „Cartório de Títulos e Documentos“
Einreichung der Dokumente im Cartório
- frühestens 60, spätestens 30 Tage vor dem Hochzeitstermin
Die ganze Prozedur, einschließlich der Heirat, muss in dem Zeitraum über die Bühne gebracht werden, in dem man sich legal in Brasilien aufhält.
Fehlende Dokumente, welche unter Umständen von Brasilien aus noch beantragt werden müssen, können die ganze Prozedur in die Länge ziehen. Es ist also nicht möglich bei Überschreitung der 180 Tageregelung in Brasilien zu heiraten. Auch dann nicht, wenn man für die überschrittenen Tage eine Strafe bezahlt.
[edit] Links und Adressen:
- Brasilianische Botschaft in Berlin
- Konsularische Abteilung der Botschaft in Berlin
- Brasilianisches Generalkonsulat in Frankfurt
- Brasilianisches Generalkonsulat in München
- Bundeszentralregister
- Deutsche Botschaft in Brasília
Behörden
siehe auch Heiraten in Deutschland

